Die Hundehaftpflichtversicherung
Hunde reagieren manchmal unberechenbar. Sie können Unfälle verursachen, für die dann der Hundehalter einstehen muss. Im juristischen Jargon nennt man dies Tierhalterhaftung und bedeutet, dass der Tierhalter grundsätzlich für Schäden haftbar gemacht werden kann, die sein Tier angerichtet hat. Diese Haftung greift auch ohne Verschulden des Tierhalters! § 833 Satz 1 im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt diese Haftung des Halters.
Die Tierhalterhaftung ist eine Spezialform der Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung entsteht durch die Tiergefahr, die von einem unberechenbar reagierenden Tier ausgeht.
Als Hundehalter haftet man also für die Schäden, die der Hund an Personen oder Sachgegenständen anrichtet. Denkt man an einen Autounfall, den der eigene Hund möglicherweise durch ein plötzliches auf-die-Straße-laufen verursacht hat, wird klar, wie teuer eine solche Haftung werden kann. Hier sind womöglich Sachschäden am Auto oder an mehreren Autos entstanden, und vielleicht wurden sogar Menschen verletzt. Dann betragen die Kosten für die Behandlung, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld des/der Unfallopfer schnell mehrere tausend Euro.
Um sich dagegen abzusichern, sollte man unbeding eine Tierhaftpflichtversicherung bzw. Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, und zwar bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Kleinere Haustiere sind in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, größere Tiere wie Hunde aber nicht. Deshalb ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung (bei mehreren Hunden für jeden einzelnen Hund!) wichtig. In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht nach Landesrecht für einzelne Hunderassen vorgeschrieben. In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt sind Hundeversicherungen verpflichtend. Manche Versicherungsgesellschaften versichern Kampfhunde nicht oder nur gegen erhöhte Versicherungsbeiträge. Manche Versicherungen bieten eine eigene Kampfhundehaftpflicht an.
Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich, genau so wie die Beträge. Es lohnt sich deshalb, genauer hinzusehen, bevor man sich für einen Anbiter entscheidet. Diese Leistungen sind besonders wichtig:
- Mietsachschäden, zum Beispiel beschädigtes Laminat
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Führen ohne Leine
- Hüten durch Dritte Personen
- Versicherungsschutz im Ausland
Die Deckungssumme sollte möglichst hoch sein, der Jahresbeitrag muss es aber nicht sein. Die Jahresbeiträge für die Hundehaftpflicht beginnen bei ca. 35 Euro, können aber auch über 200 Euro betragen. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Oft sind sie auch nach Alter der Hundehalter gestaffelt.

