Gesetze, die den Hundehalter betreffen
Hundegesetze und Hundeverordnungen gibt es in Deutschland auf nationaler und auf Länderebene. Die Gesetze regeln die Haltung der Hunde und Einschränkungen, die bestimmte Hunderassen oder die Hundehaltung generell betreffen. Viele Gesetze betreffen die sogenannten Kampfhunde, auch Listenhunde genannt.
Für diese Listenhunde gilt zum Beispiel in vielen deutschen Bundesländern Leinen- und Maulkorbzwang. Der Hundehalter kann aber die Ungefährlichkeit des Hundes offiziell nachweisen lassen. Wird der Hund daraufhin nicht mehr als "gefährlicher Hund" eingestuft, wird der Leinen- und Maulkorbzwang für diesen Hund aufgehoben. Für manche Hunderassen gelten Zuchtverbote und/oder Einfuhrverbote.
Auf Bundesländerebene wurden Mikrochip- und Haftpflichtversicherungsgesetze beschlossen. So ist in einigen deutschen Bundesländern die Kennzeichnung der Hunde durch einen Mikrochip verpflichtend. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Verstöße dagegen gelten als ordnungswidrig und können bestraft werden. Bis zu 50.000 Euro kann eine Geldbuße in diesem Fall betragen.
Auf Kommunalebene sind ebenfalls Verordnungen möglich. In manchen Kommunen dürfen Hunde in Parks und öffentlichen Grünanlagen nur angeleint geführt werden. Manche Kommunen regeln auch die maximale Länge der Hundeleine. Diese beträgt dann zum Beispiel zwei Meter im öffentichen Raum und einen Meter in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsstraßen und bei Menschenansammlungen.
Die meisten deutschen Bundesländer führen eine so genannte Rasseliste mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Für diese sogenannten Listenhunde (auch Kampfhunde genannt) gelten dann besondere Bestimmungen. Drei Bundesländer haben sich gegen die umstrittenen Rasselisten entschieden.
Sonderregelungen, die für Listenhunde beachtet werden müssen, unterscheiden sich je nach Bundesland. Beispiele für Regelungen sind
- Leinenzwang
- Maulkorbzwang
- Chippflicht
- Versicherungspflicht
- Genehmigungspflicht
- Gebot der Unfruchtbarmachung
- Pflicht zur sicheren Umzäunung (evtl. auch inkl. Anbringung eines Schildes)
- Haltungsverbot
Hunderassen, die oft als Listenhunde geführt werden sind
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pit Bull Terrier
- Bullterrier
und gelegentlich auch die Hunderassen
- Tosa Inu
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Bordeaux-Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Mastiff

