Begleithundeprüfung
Für viele Sportarten, wie zum Beispiel Agility und Fährtenarbeit, benötigen Sie die so genannte Begleithundeprüfung, die vom Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) für den deutschen Raum abgenommen wird. Dabei wird der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft. Das Mindestalter des Hundes für diese Prüfung beträgt 15 Monate. Vorab wird das Verhalten und das Wesen des Hundes geprüft. Weist dieses Mängel auf, wird der Hund sofort disqualifiziert. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist ein Sachkundenachweis des Hundebesitzers. Die eigentliche Begleithundeprüfung besteht dann aus zwei Teilen: auf einem Übungsplatz wird die Unterordnung des Hundes überprüft und im Verkehr beziehungsweise der Öffentlichkeit das sichere und freundliche Auftreten des Tieres gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer Radfahrer, sowie anderen Hunden.

